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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 2 R 587/16 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2017 - L 2 R 587/16 (https://dejure.org/2017,95775)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2017 - L 2 R 587/16 (https://dejure.org/2017,95775)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 15.09.2016 - S 33 R 510/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 2 R 587/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 2 R 587/16
Es handelt sich der Struktur nach um eine Stichtagsregelung, deren Zulässigkeit in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade auch im Zusammenhang mit der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kindererziehung ausdrücklich anerkannt ist, und zwar ausdrücklich auch unter Berücksichtigung der mit jeder Stichtagsregelung unvermeidlich verbundenen gewissen Härten (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 -, BVerfGE 87, 1 , Juris-Rn. 145). - BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 2 R 587/16
Die Ausgestaltung der einzelnen tatbestandlichen Voraussetzungen für eine rentenrechtliche Berücksichtigung für Kindererziehungs- bzw. Betreuungszeiten unterfällt der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996 - 1 BvR 1238/95 - juris). - LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15
Mütterrente - Übergangsregelung im Rentenpaket 2014 verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 2 R 587/16
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorstehend erläuterten gesetzlichen Vorgaben sind - wie bereits das SG zutreffend ausgeführt hat - nicht ersichtlich (vgl. im gleichen Sinne auch Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590), so dass die hilfsweise beantragte Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ebenfalls nicht in Betracht kommt.